AGB

(Natürlich gelten auf unseren Veranstaltungen unsere AGBs zusätzlich!)


AGB des Würfel und
Schwert e.V.

1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderung, Geländewanderung, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.).
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung vor jeder Kampfhandlung einer selbstständiger Sicherheitsüberprüfung
zu unterziehen.
3. Bei beschädigten Waffen und Ausrüstungen sind unverzüglich alle Kampfhandlungen mit diesen einzustellen. Beschädigte Waffen oder Ausrüstung  können von den Verantwortlichen für die Dauer des Spieles eingezogen werden.
4. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeiten gefährliche Situationen für  sich, andere und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern  an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern  außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen von nicht zugelassenen oder defekten Waffen oder Ausrüstungen, sowie übermäßiger  Alkoholkonsum.
6. Sollte ein Teilnehmer aufgrund des Genusses von Alkohol etc. eine erhebliche Einschränkung seines Urteilsvermögen erfahren, so hat sich dieser Teilnehmer von allen gespielten Kampfhandlungen fern zu halten. Für Schäden, welche in einem Rauschzustand verursacht werden ist der entsprechende Teilnehmer voll und ganz selbst verantwortlich.
7. Bei allen dargestellten Kampfhandlungen sind Treffer oberhalb der Schulterlinie (Hals und Kopf), sowie im Genitalbereich zu vermeiden. Sollten derartige Treffer doch  eintreten, sind sofort alle Kampfhandlungen einzustellen, bis die Situation geklärt ist.
8. Selbst beim Einsatz einer Polsterwaffe sind allg. Grundsätze sachgemäßer Handhabung (z.B. keine Stichangriffe) zu beachten.
9. Jeder Art von waffenlosem Kampf ist untersagt, außer es handelt sich um eine vorher angemeldete Showeinlage.
10. Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Öllampen etc.) geboten. Offenes Feuer darf nicht an gefährdeten Orten (Scheunen, trockene Wälder etc.) verwendet werden. Generell sind alle pyrotechnischen Effekte  im Vorfeldmit der SL abzuklären und zu genehmigen. Hierzu sind die entsprechenden Papiere und Orginalverpackung vorzulegen
11. Stoffe, welche von Mitspielern konsumiert werden (Tränke, Pulver etc.), dürfen auch in geringen Mengen nicht gesundheitsschädlich sein. Pulver, Farben und Geruchsstoffe etc. dürfen bei äußerlicher Anwendung keine ätzende und / oder andere schädigende Wirkung haben und müssen aus der Kleidung leicht entfernbar sein.
12. Den Anweisungen des Veranstalters, seines Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist während der Zeit der Veranstaltung im üblichen Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten.
13. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere  Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat.
14. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
15. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
16. Die Kosten jedes Sach- /Personenschadens, der durch die Missachtung einer der geltenden Regeln entsteht, trägt der betreffende Teilnehmer, der den Schaden verursacht hat, in voller Höhe.
17. Für evtl. Schwangerschaften werden von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
18. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
19. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine  Nachbearbeitungsgebühr deren Höhe in der Anmeldung zu entnehmen ist.
20. Sollte ein Teilnehmer absagen wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt:
Es fällt generell eine Bearbeitungsgebühr von 20 % an. Außer:
Bei Ersatz 10%
Bei Absage 1 Monat vor dem Con 50%
Bei Absage 14 Tagen vor dem Con 80%
Auch bei Ersatz steht es der Orga frei, den Ersatz abzulehnen und die Bearbeitungsgebühr in vollem Umfang einzubehalten
21. Teilnahmeplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine Person an seiner Stelle an der  Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.
22. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
23. Der unterzeichnende Teilnehmer erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, bei den folgenden Fehlverhalten von der Veranstaltung  ausgeschlossen zu werden und trägt außerdem etwaige Zusatzkosten, welche durch den Ausschluss entstehen, selbst in voller Höhe.
– Diebstahl
– Vorsätzliche Sachbeschädigung am Eigentum von Mitspielern und Veranstalter,
– sowie Beschädigung von Gebäuden, Gelände oder Einrichtung.
– Vorsätzliche Körperverletzung
– Grobe Umweltverschmutzung
– Mitbringen und/oder Benutzung von echten Waffen
– bei allen anderen straf- und bußgeldpflichtigen Tatbeständen
24. Das Spielgelände ist unbedingt im ursprünglichen Zustand zurückzulassen. Hierzu gehört bindend, dass die Anweisung des Veranstalters zur Müllaufbewahrung folge geleistet wird.
25. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter  verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
26. Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. Jede Öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mir vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.
27. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
28. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter zu Veranstalter- und Vereinszwecken verwendet werden.
29. Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
30. Der Veranstalter behält sich das Recht und die Bürgerpflicht vor, bei allen straf- und bußgeldpflichtigen Tatbeständen bei den örtlichen Polizeidienstellen Anzeige zu erstatten.
31. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
32. Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst Ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.
33. Es gelten die allg. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.
34. Für Minderjährige gelten neben diesen Teilnahmebedingungen zusätzlich noch weitere Punkte, die aber gesondert an minderjährige Teilnehmer ausgegeben werden.

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